Keine Befreiung für MKG-Chirurg von vertragszahnärztlichen Notdienst
Auch ein belegärztlich tätiger Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg darf unter Berücksichtigung seines einheitlichen Versorgungsauftrages nicht vom vertragsärztlichen Notdienst befreit werden.
BSG, Urteil vom 23.3.2016, B 6 KA 7/15 R