Keine Beeinträchtigung des Testamentsvollstreckers durch Anordnung einer Ergänzungspflegschaft
Der Testamentsvollstrecker wird weder durch die Anordnung der Ergänzungspflegschaft für minderjährige Erben noch durch die Auswahl des Pflegers in seinen Rechten beeinträchtigt.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2015, 10 WF 120/15