05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Kein Streikrecht für Vertragsärzte!

Vertragsärzte dürfen Ihre Praxen nicht schließen, um durch die Verweigerung der Behandlung der Versicherten Druck auf die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen zur Erhöhung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen auszuüben.

BSG, Urteil vom 30.11.2016, B 6 KA 38/15 R

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