05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Kein Schmerzensgeld für Muskelkater

Wer nach einem Probetraining in einem Fitness-Studio unter Muskelkater leidet, kann deswegen kein Schmerzensgeld vom Betreiber des Studios verlangen. Das gilt auch dann, wenn der Muskelkater so heftig ist, dass er mehrere Tage anhält und mit Belastungskopfschmerzen verbunden ist.

Urteil des Landgericht Köln vom 11.7.2018, Aktenzeichen 18 O 73/16 (nicht rechtskräftig)

Unsere Rechtsgebiete