Kein „ewiges Widerrufsrecht“ mehr:
Das Bundeskabinett hat Ende Januar eine Regelung zur Beendigung des sog. ewigen Widerrufsrechtes bei zwischen dem 1. August 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen Kreditverträgen beschlossen. Der Bundesrat hat nun am 26.02.2016 das entsprechende Gesetz passieren lassen.
Nach der aktuellen Meldung der Bundesregierung vom 26.02.16 endet das Widerrufsrecht bei diesen „Altfällen“ spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 21. März 2016, soweit die den Kreditverträgen zugrunde liegenden Widerrufsbelehrungen tatsächlich fehlerhaft sind.