Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für Anwaltskammern
Der BGH hat entschieden, dass auch für die Rechtsanwaltskammern jeder einen Informationsanspruch auf Einsicht in die Protokolle des Kammervorstandes einer Rechtsanwaltskammer.
BGH, Urteil vom 20.3.2017, AnwZ (Brfg) 46/15