Informationsfreiheit: Zugang zu Dokumenten in Umweltangelegenheiten
Beantragt eine Person Zugang zu Dokumenten in Umweltangelegenheiten, erfasst der Begriff „Informationen über Emissionen in die Umwelt“ u.a. Informationen über Art und Auswirkungen der Freisetzung eines Pestizids in die Luft, das Wasser, den Boden oder auf Pflanzen. Der Schutz des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses kann der Offenlegung solcher Informationen nicht entgegengehalten werden.
EuGH, Urteil vom 23.11.2016, C- 673/13 und C- 442/14