05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 € je Zeitstunde

Die Mindestlohn-Kommission hat einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2017 auf 8,84 € brutto festzulegen. Sie hat sich am Tarifindex des Statistischen Bundesamtes orientiert. Dieser berücksichtigt, welche Tariferhöhungen von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 erstmals gezahlt werden. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung vorgelegt, damit er – nach dortiger Zustimmung- als Rechtsverordnung ab dem 1.1.2017 verbindlich werden kann.

 

Am 31.12.2016 läuft die Übergangsregelung aus, die erlaubt, tarifvertraglich vom Mindestlohn abzuweichen.

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