Fristlose Kündigung: Unpünktliche Mietzahlung durch Behörde
Ein Verschulden des Jobcenters bezgl. unpünktlicher Mietzahlung ist dem Mieter nicht zuzurechnen. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt.
BGH, Urteil vom 29.6.2016, VIII ZR 173/15