Fehlendes Bewusstsein für Gläubigerbenachteiligung
Erbringt ein Schuldner, der seine Zahlungsunfähigkeit kennt, eine Leistung in der berechtigten Annahme, dadurch eine Gegenleistung in sein Vermögen zu veranlassen, kann ihm eine gleichwohl eingetretene Gläubigerbenachteiligung nicht bewusst gewesen sein, auch wenn die Voraussetzungen eines bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausches nicht gegeben waren.
BGH, Urteil vom 18.7.2019, IX ZR 258/18