Familienrecht: Ausbildungsunterhalt trotz Verzögerung beim Ausbildungsbeginn
Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann auch dann bestehen, wenn die unterhaltsberechtigte Tochter ihre Erstausbildung erst neun Jahre nach Abschluss der Schulausbildung aufnimmt, weil sei für jeweils 3 Jahre ihre beiden Kinder selbst betreut hat und sodann zeitnah keinen Ausbildungsplatz finden konnte. Die dem unterhaltsberechtigten Kind gezahlte Berufsausbildungsbeihilfe ist nach Abzug der darin enthaltenen Kinderbetreuungskosten bedarfsdeckend anzurechnen.
OLG Celle, Beschluss vom 19.11.2015, 17 WF 242/15