Erwerbsminderungsrente: Fehlende Wegefähigkeit
Wer sich aufgrund einer erheblichen Gesichtsfeldeinschränkung nicht mit üblicher Sicherheit alleine im öffentlichen Verkehrsraum bewegen, in 20 Minuten 500 m absolvieren und öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann und zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr einer Begleitperson bedarf ist erwerbsgemindert.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.3.2016, L 13 R 2903/14