Erbschaftsteuerrecht: Verjährter Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit
Der Alleinerbe kann nach dem Tod des verpflichteten Erblassers seinen nun gegen sich selbst gerichteten Pflichtteilsanspruch auch noch dann geltend machen und als Nachlassverbindlichkeit vom Erwerb abziehen, wenn der Anspruch bereits verjährt ist.
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4.5.2016, 3 K 148/15
Die Revision ist beim BFH unter dem Aktenzeichen II R 17/16 anhängig.