Erbschaft als Betriebseinnahme?
Erhält eine GmbH eine Erbschaft, ist der Erwerb für diese auch körperschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbanfall zugleich der Erbschaftsteuer unterliegt.
Relevanz für die Praxis:
Der Erblasser hätte hier nicht die Gesellschaft, sondern deren Gesellschafter bei der Erbeinsetzung berücksichtigen sollen; dann wäre die Entstehung von Einkommens- und Körperschaftsteuer vermieden worden, da es sich bei einer Erbschaft auf Ebene der Gesellschafter nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 I 1 EStG handelt.
BFH, Urteil vom 6.12.2016, I R 50/16