Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige
Beschränkt Steuerpflichtigen steht für den Erwerb beim Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 I Nr.1 ErbStG iHv 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamtnachlass in voller Höhe zu.
BFH, Urteil vom 10.5.2017, II R 53/14