05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Ehegattenfreibetrag für beschränkt Steuerpflichtige

Beschränkt Steuerpflichtigen steht für den  Erwerb beim  Tod des Ehegatten der Freibetrag nach § 16 I Nr.1 ErbStG iHv 500.000 € unabhängig vom Anteil des inländischen Vermögens am Gesamtnachlass in voller Höhe zu.

BFH, Urteil vom 10.5.2017, II R 53/14

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