05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Datenschutzgrundverordnung: Union will Abmahnungsmissbrauch verhindern

Die Unionsfraktion im Bundestag will teure Abmahnungen bei Verstößen gegen die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)aussetzen. Derzeit besteht die Gefahr, dass unseriöse Kanzleien und Abmahnvereine die Datenschutzgrundverordnung gezielt ausnutzen, erklärte die rechts- und verbrauerschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker.
Bei Vereinen oder kleinen und mittelständischen Unternehmen ohne Rechtsabteilung seien ungewollte Rechtsverstöße nicht immer auszuschließen. Dies solle nicht für eine teure Abmahnwelle missbraucht werden. Geplant ist, Abmahngebühren vorübergehend – beispielsweise für ein Jahr- auszusetzen. Dadurch entfalle der wirtschaftliche Anreiz und die Unternehmen hätten Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen.

Da der Gesetzesentwurf schon am 6.7.2018 im Bundesrat verabschiedet wird, könnte nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten die Aussetzung der Abmahngebühren noch im Juli in Kraft treten.

Die DGSVO ist am 25.5.2018 nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft getreten und soll Eu-weit für einen besseren Datenschutz sorgen.
So wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine und Behörden jetzt deutlich strenger geregelt.

Auch die Bürrig.Kanand.Willms.Rechtsanwälte arbeiten seit dem 25.5.2018 datensicher.

Quelle: aerzteblatt.de 6.6.2018

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