BVerfG: Tarifeinheitsgesetz teilweise verfassungswidrig!
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
Einzelne Aspekte des Tarifeinheitsgesetzes – insbesondere die Regelung zur Tarifkollision- sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Nun muss der Gesetzgeber bis Ende des kommenden Jahres nachbessern.
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 11.7.2017