05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Bundestag beschließt Pläne zur „Flexi-Rente“

Der Bundestag hat am 21.10.2016 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Flexi-Rentengesetz beschlossen.

Mit dem Vorhaben sollen Teilrente und Hinzuverdienst flexibel und individuell miteinander kombinierbar gemacht werden. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig seinen Rentenanspruch erhöhen.

Quelle: Bundestag

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