Bundesfinanzhof: Kein Steuervorteil für eine Karnevalsparty
Karnevalspartys sind in Deutschland steuerbegünstigt, wenn sie das „Brauchtum“ fördern. Dies ändert sich nur dann, wenn die Party nicht „traditionell“ genug ist (wie hier, da ein Schlagersänger auftrat. )
Eine Karnevalsparty verdient den Steuervorteil nur, wenn sie durch „Elemente des Karnevals in seiner traditionellen Form“ geprägt ist.
Quelle: Spiegel online