BGH hält unaufgeforderte Zuschaltung eines separaten Wifi-Hotspots bei WLAN-Kunden für rechtlich zulässig
Der I. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt.
BGH, Urteil vom 25.4.2019, I ZR 23/18