Behindertentestament auch bei großen Vermögen wirksam
Vererben vermögende Eltern ihrem behinderten Kind einen Erbteil mittels eines sog. Behindertentestamentes in der Weise, dass das Kind auch beim Erbfall weiterhin auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist, ist das Testament nicht bereits deswegen sittenwidrig und nichtig.
OLG Hamm, Urteil vom 27.10.2016, 10 U 13/16