BAG-Zuschlag für Mitglieder im Zuweisungsquartal
Die Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) in Teil F der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 20.4.2009 und 22.9.2009 ist bei der praxisbezogenen Zuweisung des RLV an die BAG vorzunehmen; eine arztbezogene Zuweisung ist daneben nicht vorgesehen. Die Erhöhung des RLV für eine BAG kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein Mitglied im Vorjahresquartal noch in Einzelpraxis tätig war.
LSG Celle-Bremen; Urteil vom 13.4.2016, L 3 KA 51/13