Ausschluss der Übernahme der Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger
Ein Anspruch auf Übernahme der Bestattungskosten gem. § 7 SGB XII kann ausnahmsweise dann ausgeschlossen sein, wenn sich der Anspruchssteller generell eigenen Bemühungen verschließt und Ansprüche ohne weiteres realisierbar sind.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.4.2016, L 7 SO 81/15