Arbeitsrecht: Mindestentgelt in der Pflege
Durch eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, die auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV erfasst, wird die Rechtslage irreführend dargestellt und sie ist geeignet, den durchschnittlichen Arbeitnehmer davon abzuhalten, den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 3 PflegeArbbV durchzusetzen. Eine Auslegung dahingehend, daß der Anspruch auf das Mindestentgelt nicht erfasst wird, ist nicht möglich. Daher ist die Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.
BAG, Urteil vom 24.8.2016, 5 AZR 703/15