05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Anspruch des Kindes gegen seine Eltern wegen Verfügung über ein Sparguthaben

Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll.

Daraus, dass die Eltern ein Sparkonto auf den Namen ihres Kindes angelegt, aber das Sparbuch nicht aus der Hand gegeben haben lasst sich nicht typischerweise schließen, dass sie sich die Verfügung über das Sparkonto vorbehalten wollten. Für die Frage, ob einem Kind Ansprüche gegen seine Eltern wegen von diesen vorgenommenen Verfügungen über ein Sparguthaben zustehen, ist das Innenverhältnis zwischen Eltern und Kind ausschlaggebend; der rechtlichen Beziehung zur Bank kommt insoweit nur indizielle Bedeutung zu.

BGH, Urteil vom 17.7.2019, XII ZB 425/18

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