Akteneinsicht durch Pflichtteilsberechtigten
Einem Pflichtteilsberechtigten steht gem. § 13 I FamFG ein Recht auf Einsichtnahme in die gesamten Verfahrensakten eines Testamentseröffnungsverfahrens zu. Dazu gehört auch der in dem Verfahren eingereichte Wertfragebogen. Im Rahmen dieses Akteneinsichtsverfahrens hat er gem. § 13 III FamFG einen Anspruch auf Übersendung einer Abschrift auf seine Kosten.
OLG Hamm, Urteil vom 26.8.2016, I-15 W 73/16