Ärztliche Zulassung für zwei Fachgebiete und Verzicht
Verzichtet ein Facharzt, der zwei Fachgebietsbezeichnungen führt zum Zwecke der Anstellung in einem MVZ auf seine Zulassung ist die Zulassung insgesamt durch den erklärten Verzicht zugunsten der Anstellung beendet. Eine doppelte Verwertung der Zulassung scheidet aus, da der Vertragsarzt ungeachtet seiner Zulassung für 2 Fachgebiete insgesamt nur einen Versorgungsauftrag hat. Nach Verzicht bleibt für eine weitere Ausschreibung kein Vertragsarztsitz mehr übrig.
BSG, Urteil vom 28.9.2016, B 6 KA 32/15R