05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Ärztliche Zulassung für zwei Fachgebiete und Verzicht

Verzichtet ein Facharzt, der zwei Fachgebietsbezeichnungen führt zum Zwecke der Anstellung in einem MVZ auf seine Zulassung ist die Zulassung insgesamt durch den erklärten Verzicht zugunsten der Anstellung beendet. Eine doppelte Verwertung der Zulassung scheidet aus, da der Vertragsarzt ungeachtet seiner Zulassung für 2 Fachgebiete insgesamt nur einen Versorgungsauftrag hat. Nach Verzicht bleibt für eine weitere Ausschreibung kein Vertragsarztsitz mehr übrig.

BSG, Urteil vom 28.9.2016, B 6 KA 32/15R

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