05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Ärzte und Pflegedienste sollen über neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff informieren

Am 1.1.2017 sollen die Regelungen des 2. Pflegestärkungsgesetzes in Kraft treten.  Der Bundesgesundheitsminister apelliert an Ärzte, Krankenkassen, Verbände und Pflegedienste, die Patienten über die neuen Regelungen zu informieren. Es komme nun darauf an, die Menschen umfassend über die Leistungen und Angebote zu informieren. Das Pflegestärkungsgesetz solle seine „bestmögliche Wirkung“ entfalten.

Quelle: aerzteblatt.de 15.9.2016

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