05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Abschleppmaßnahmen: Ausfindigmachen des Fahrers

Entfernt sich der Fahrer von dem verbotswidrig geparkten Fahrzeug und steht deshalb nicht unmittelbar wie jemand zur Verfügung, der sich in Ruf- oder Sichtweite des Fahrzeuges aufhält, müssen grundsätzlich keine Ermittlungen nach dem Verbleib des Verantwortlichen eingeleitet werden. Denn deren Erfolg ist zweifelhaft und führt zu nicht abzusehenden Verzögerungen. Zudem muss auch nicht in Hinblick auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit eine festgelegte Anzahl von Minuten abgewartet werden, bis der Abschleppvorgang beginnt.

VG Düsseldorf, Urteil vom 8.11.2016, 14 K 8007/15

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