Ablauf der Festsetzungsfrist: Keine Verjährung am Wochenende
Fällt das Ende einer Festsetzungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet sie erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Dies ergibt sich aus § 171 III AO.
BFH, Urteil vom 20.1.2016, VI R 14/15