Abgasskandal: Manipulierte Abgassoftware als Mangel
Ein Durchschnittskäufer eines Neufahrzeuges kann davon ausgehen, daß die gesetzlich vorgegebene, im Datenblatt aufgenommenen Abgaswerte nicht nur deshalb eingehalten und entsprechend attestiert werden, weil eine Software installiert wurde, die dafür sorgt, daß der Prüfstandlauf erkannt und über eine weitere Programmierung der Motorsteuerung in gesetzlich unzulässiger Weise insbesondere den Stickoxidausstoß reduziert. Dem Käufer steht in diesem Fall wegen der Mangelhaftigkeit des PKW ein Anspruch auf Mängelbeseitigung zu.
LG Münster, Urteil vom 14.3.2016, 11 O 341/15