05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Cornelia Riehl

Tätigkeitsschwerpunkte: Bankrecht, Immobilienrecht, Miet- und WEG-Recht

Cornelia Riehl studierte von 1975 bis 1981 Rechtswissenschaften an der Universität Köln. In einem Kölner Bauunternehmen verfeinerte sie ihre praktischen Kenntnisse als juristische Mitarbeiterin und verbrachte anschließend ihre Referendarzeit bis 1984 mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt beim Oberlandesgerichtsbezirk Köln. Anschließend war sie ca. 2 ½ Jahre als Rechtsanwältin in Köln tätig.

Begleitend zur Referendarzeit und zur Anwaltstätigkeit hat Cornelia Riehl in der Zeit von 1981 bis 1988 im Rahmen der Fortbildungsreihe „Führungsgrundlagen für Vorgesetzte“ in verschiedenen Unternehmen den Seminarteil „Arbeitsrecht für Vorgesetzte“ gestaltet und moderiert.

1993 begann Cornelia Riehl ihre Tätigkeit bei der Anwaltssozietät Essers & Buck in Aachen und wurde dort Anfang des Jahres 2006 Partnerin. Im Jahre 2009 setzte sie die Sozietät mit Herrn Rechtsanwalt Weingran fort.

In der Zeit vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 war Rechtsanwältin Riehl als freie Mitarbeiterin der Anwaltsgemeinschaft Schneider & Dr. Willms tätig.

Seit dem 01.01.2016 übt sie ihre freiberufliche Tätigkeit bei der Kanzlei Bürrig.Kanand.Willms. aus.

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