05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Zur Widerrufsbefugnis bei Verbraucherdarlehensvertrag mit mehreren Darlehensnehmern

Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmen als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, hat jeder von ihnen das Recht, seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung selbständig zu widerrufen. Die Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts wird nicht durch § 351 1 BGB ausgeschlossen. Die Rechtswirkungen des Widerrufs im Verhältnis zwischen dem Darlehensgeber und den übrigen Darlehensnehmern bestimmen sich nach den § 139 BGB.

 

BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15

 

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