05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht

Das Sozialgericht München hat die Entziehung der Zulassung eines Gynäkologen, der ein 5 Jahren keine Fortbildungspunkte gesammelt hatte, bestätigt. Es stellte eine gröblichste Verletzung vertragsärztlicher Grundpflichten fest. Eine Nachreichung der Fortbildungspunkte sei nicht möglich, da es sich bei § 95 d III 4 SGB V um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt.

Sozialgericht München, Urteil vom 24.5.2017, S 38 KA 205/16

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