Vertragszahnärzte dürfen bis zu 4 Kollegen in Vollzeit anstellen
Vertragszahnärzte können seit dem 5.2.2019 bis zu 4 angestellte Zahnärzte in Vollzeit beschäftigen. § 9 des Bundesmanteltarifvertrages für Zahnärzte wurde entsprechend geändert.
BMV-Z Stand 5.2.2019