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Unfallchirurgen warnen vor Gefahr durch E-Scooter

Der Bundesrat hat am 17.5.2019 grünes Licht für E-Scooter gegeben. Künftig dürfen diese mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h am Straßenverkehr teilnehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie ( DGOU ) rechnet mit steigenden Unfallzahlen.

Anders als ursprünglich vorgesehen dürfen die E-Scooter nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen und Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die E-Scooter auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.

Eine Helmpflicht besteht nicht.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung. Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

Quelle: aerzteblatt.de 17.5.2019

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