05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Tierarzt: Verletzung der Aufklärungspflicht

Ein Tierarzt verletzt seine Aufklärungspflicht, wenn er den Eigentümer eines Hengstes vor einer beabsichtigten Kastration nicht umfassend über die zur Verfügung stehenden Kastrationsmethoden und deren unterschiedliche Risiken aufklärt. Er handelt zudem behandlungsfehlerhaft, wenn er bei einer im Liegen durchgeführten Kastration keine durch Transfixation abgesicherte beidseitige Ligatur vornimmt. Da diese Fehler geeignet waren, den Schaden – den Tod des Tieres- herbeizuführen, greift zugunsten des Eigentümers die Beweislastumkehr.

 

OLG Hamm, Urteil vom 12.9.2016, 3 U 28/16

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