05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Testamentsvollstrecker kann Rechte aus Urheberrechtsverletzung geltend machen

Ein Testamentsvollstrecker, dem ein Urheber gem. § 28 II UrhG durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechtes übertragen hat, bleibt auch dann – wenn der Erblasser auch einem Dritten ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt hat- berechtigt, selbst Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend zu machen, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der rechtlichen Verfolgung dieser Ansprüche hat.

BGH, Urteil vom 5.11.2015, I ZR 76/11

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