Studentische Rechtsberatung in Form eines Vereins ist zulässig.
Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine studentische Rechtsberatung unter § 6 II Rechtsdienstleistungsgesetz fällt und somit grundsätzlich erlaubt ist, wenn eine anwaltliche Anleitung erfolgt.
AG Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.8.2016, VR 15466