05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Strengere Regeln für Fixierungen in Zivilhaft und Psychiatrie beschlossen

Für die Fixierung von Psychiatriepatienten und Menschen in Zivilhaft sollen künftig strengere Regeln gelten. Der Bundesrat beschloss am 17.5.2019, dass für derartige Fesselungen in vielen Fällen eine richterliche Genehmigung nötig ist.

Hintergrund der Reform ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus Juli 2018 ( 2 BvR 309/15 ). Damals ging es um Psychiatriepatienten, die zum Teil auch an mehreren Tagen hintereinander immer wieder fixiert worden waren. Die Richter entschieden, dass eine Fünf- und Sieben-Punkt-Fixierung für mehr als eine halbe Stunde eine Freiheitsentziehung darstellt. Diese muss von einem Richter angeordnet oder zumindest überprüft worden sein.

Die Gesetzesänderung soll kurzfristig in Kraft treten.

Quelle: aerzteblatt.de 17.5.2019

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