05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

Im Verfahren begehrten die Kläger die Erstattung des gezahlten Flugpreises nach erklärter Kündigung des Vertrages. Die Lufthansa verweigerte die Erstattung mit der Begründung, das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Stornierung der Tickets ausgeschlossen war und der Hinweis enthalten ist, das verbrauchte Steuern und Gebühren nicht erstattbar sind.

Der Bundesgerichtshof hat nun ausgeurteilt, dass den Klägern kein Recht zur Kündigung zustand. Der Ausschluss des Kündigungsrechtes in den AGB benachteilige den Kunden nicht unangemessen. Wegen der Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung sei der Ausschluss des Kündigungsrechtes bei der Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste.

BGH, Urteil vom 20.3.2018, X ZR 25/17

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