Stadt erbt nicht stets den Nachlass “ für einen guten Zweck“
Die Testamentsformulierung „Mein Vermögen soll in eine Stiftung für einen guten Zweck eingehen und ein Teil zur Sanierung eines sakralen Baus“ erhält keine Erbeinsetzung der Stadt, in der die Erblasserin zuletzt über Jahrzehnte lebte.
OLG Frankfurt, Urteil vom 4.7.2017, 20 W 343/15