Spezialkammern für Erbrecht an den Landgerichten und Oberlandesgerichten zum 1.1.2021!
Der Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 14.11.2019 den Entwurf des “ Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessualer Vorschriften beschlossen.
Neben weiteren spezialisierten Spruchkörpern gem. § 72a I Ziffer 6 GVG nF werden bei den Landgerichten und gem. § 119a I Ziffer 6 GVG nF bei den Oberlandesgerichten eine oder mehrere Zivilkammern für erbrechtliche Streitigkeiten gebildet.
Diese Regelung soll am 1.1.2021 in Kraft treten.
Quelle: erbrecht-dav.de 1.2020 Seite 34