05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

Wegen dauerhaften Haarverlustes nach einer Chemotherapie erhält eine Patientin ein Schmerzensgeld von 20.000,- €. Grund für die Ersatzpflicht des beklagten Krankenhauses war die unzureichende Aufklärung über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes. Die Klägerin hatte wegen ihrer Brustkrebserkrankung eine Chemotherapie mit einem damals neuen und besonders wirksamen Medikament erhalten. Nach der Behandlung verlor sie Wimpern, Augenbrauen und das Kopfhaar, welches auch nur stellenweise nachwuchs. Über dieses Risiko hatten die Ärzte nicht aufgeklärt.

OLG Köln, Urteil vom 21.3.2016, 5 U 76/14

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