05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Schmerzensgeld für Mutter nach Verwechslung bei künstlicher Befruchtung

Das Oberlandesgericht Hamm hat einer Mutter 7.500 € Schmerzensgeld zugesprochen, der in einer Arztpraxis bei einer künstlichen Befruchtung „falsches“ Sperma übertragen wurde. Die Pflichtverletzung der Ärzte hätte zu einer körperlich-psychischen Beeinträchtigung der Frau beigetragen.

OLG Hamm, Urteil vom 4.4.2018, 3 U 66/16

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