05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Reformen bei Immobilien auf dem Weg

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat sich auf einen “ Wohn- und Mietenpakt “ geeinigt. So wird die “ Mietpreisbremse “ um fünf weitere Jahre verlängert. Zu viel gezahlte Miete soll rückwirkend bis zu zweieinhalb Jahren zurückgefordert werden können. Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird auf sechs Jahre verlängert. Ein Entwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis zum Jahresende vorgelegt, ebenso für Vorschriften, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschweren. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfe der Maklerkosten tragen müssen.

Quelle: NJW “ Gesetzgebung “

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