05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht bei Streitigkeiten um Widerruf eines Darlehensvertrages

Der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung hat Anspruch auf die Gewährung von Rechtsschutz für den Rechtsstreit betreffend die Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages, wenn der Widerruf und die Weigerung des Darlehensgebers, diesen anzuerkennen, in die versicherte Zeit fällt. Eine Berufung auf die Vorerstreckungsklausel mit der Begründung, der Darlehensvertrag sei bereits vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden, führt nicht zum Ausschluss des Versicherungsschutzes, da der Streit um die Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung nur eine Vorfrage darstellt, die eine Vorverlagerung des Haftungsausschlusses nicht zu begründen vermag.

OLG Köln, Urteil vom 16.2.2016, 9 U 159/15

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