05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Pflichtmitgliedschaft für Zahnheilkundegesellschaft in Kammern gefordert

Der anhaltende Trend zu Zahnheilkundegesellschaften – etwa Zahnheilkunde- GmbHs – hat die Bundeszahnärztekammer auf den Plan gerufen. Sie sieht die Versorgungssicherheit gefährdet und verlangt vom Gesetzgeber, dass Zahnheilkundegesellschaften zukünftig verpflichtend Kammermitglieder in den Landeszahnärztekammern werden müssen. Die Erfahrung zeige, dass gerade Großstrukturen einer Tendenz zur Gewinnmaximierung unter Inkaufnahme von Über- , Unter- und Fehlversorgung haben, insbesondere dann, wenn diese Strukturen in den Einfluss von ausschließlich gewinnorientierten Großinvestoren gelangen.

Quelle: aerzteblatt.de

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