05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

OLG Karlsruhe weist Klage wegen fehlerhafter Brustimplantate ab

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP ist eine Frau vor dem OLG Karlsruhe mit ihrer Klage gescheitert.
Zeitgleich wies das OLG 8 weitere Klagen weiterer Opfer ab.

Im konkreten Fall wollte die Frau den TÜV Rheinland dafür verantwortlich machen, dass ihr die mit Industrie- Silikon gefüllten Implantate 2008 eingesetzt wurden.

Die Opfer des Skandals haben jedoch nach dem Grundsatzurteil des BGH aus Juni vergangenen Jahres praktisch keine Chance mehr auf Zuerkennung von Schadenersatzansprüchen.
Mit diesem Urteil wurden Ansprüche gegenüber dem TÜV wegen Verletzung der Prüfpflichten abgelehnt, die französische Herstellerfirma ist mittlerweile insolvent.

Urteil des OLG Karlsruhe vom 29.6.2018, 7 U 96/17

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