05/2020 BGH über die wirtschafltiche Information des Patienten bei Außenseitermethoden |  Die in § 630 c III 1 BGB kodifizierte Pflicht des Behandlers zur wirtschaftlichen Information ...

Neu: Verbraucherkündigung per E-Mail

Ab dem 1.10.2016 gilt im Verbraucherrecht für Kündigungen ausdrücklich die Textform. Der Gesetzgeber hielt hier angesichts der nicht ganz eindeutigen Regelung in den §§ 309 Nr.13, 127 II und III BGB eine Klarstellung für erforderlich. Danach können Verbraucher künftig zB einen Handyvertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen, ein Brief ist dafür nicht mehr erforderlich. In den AGB eines Anbieters kann die dort übliche Schriftform nicht mehr vom Verbraucher gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

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